Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kinderkompass Trier e.V.
Saarstraße 67
54290 Trier
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen, die der Kinderkompass Trier e.V. (nachfolgend „Verein“) anbietet oder – soweit ausdrücklich gekennzeichnet – vermittelt.
(2) Das Angebot richtet sich an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte (nachfolgend „Teilnehmende“) gemeinsam mit ihren Kindern (0–6 Jahre). Soweit in Ausnahmefällen Angebote ohne Begleitperson stattfinden, ist dies in der Kursbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursplatz
(1) Die Anmeldung kann online, per E-Mail oder über sonstige vom Verein angebotene Wege erfolgen und stellt eine verbindliche Buchungsanfrage dar.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung (Textform genügt, z. B. E-Mail) durch den Verein zustande. Ein automatisierter Eingangshinweis stellt noch keine Annahme dar.
(3) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs bestätigungsfähiger Anmeldungen. Der Verein kann Anmeldungen ablehnen, wenn Kapazitäten erschöpft sind oder sachliche Gründe entgegenstehen.
§ 3 Teilnahmeentgelte, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühren sowie etwaige Material- oder Zusatzkosten ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
(2) Die Teilnahmegebühr wird mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, und ist vor Kursbeginn zu zahlen.
(3) Der Verein ist berechtigt, Teilnehmende bei ausstehender Zahlung vom Kurs auszuschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Gerät der/die Teilnehmende in Zahlungsverzug, kann der Verein die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten verlangen.
§ 4 Abmeldung, Stornierung, Nichterscheinen (24‑Stunden‑Regel)
(1) Eine Abmeldung von gebuchten Kursen/Terminen ist mindestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Kurstermin in Textform (z. B. E-Mail) mitzuteilen.
(2) Erfolgt die Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vor dem Kurstermin, ist der Verein berechtigt, bereits entrichtete Kursgebühren nicht zu erstatten oder – falls noch nicht gezahlt – die Entrichtung der Kursgebühr dennoch zu verlangen.
(3) Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung.
(4) Soweit der Verein aus Kulanz Ersatztermine oder Gutschriften anbietet, begründet dies keinen Anspruch für die Zukunft.
§ 5 Kursdurchführung, Änderungen, Ausfall, höhere Gewalt
(1) Der Verein darf Kurse bei Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl absagen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
(2) Der Verein darf Kurszeiten, Räume, Kursleitungen oder Inhalte in zumutbarem Umfang ändern, sofern der Kurscharakter gewahrt bleibt und die Änderung sachlich begründet ist (z. B. Raumwechsel, Ersatzleitung, organisatorische Gründe).
(3) Bei Ausfall einzelner Termine (z. B. Krankheit der Kursleitung) kann der Verein Ersatztermine anbieten. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, werden anteilige Entgelte für ausgefallene Leistungen erstattet.
(4) Höhere Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Streik, pandemiebedingte Einschränkungen) berechtigt den Verein zur Anpassung oder Absage. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise-/Betreuungskosten, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit, Mitwirkung
(1) Die Teilnehmenden stellen sicher, dass sie und ihr Kind körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind. Etwaige relevante gesundheitliche Besonderheiten (z. B. Allergien, chronische Erkrankungen, Einschränkungen) sind der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
(2) Bei ansteckenden Erkrankungen oder Verdacht hierauf ist die Teilnahme ausgeschlossen. Der Verein kann Teilnehmende bei entsprechenden Anzeichen aus Gründen des Infektionsschutzes von der Teilnahme ausschließen.
(3) Teilnehmende haben die in der Kursbeschreibung genannten Voraussetzungen (Alter, Ausrüstung, Materialien) einzuhalten und aktiv mitzuwirken.
§ 7 Aufsichtspflicht, Übergabe, Verhalten
(1) Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt grundsätzlich während der gesamten Kursdauer bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Eltern haben ihre Kinder jederzeit angemessen zu beaufsichtigen und Gefährdungen für das eigene Kind, andere Kinder, Dritte oder Sachen zu verhindern.
(2) Eine Beaufsichtigung durch den Verein oder die Kursleitung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich in der Kursbeschreibung als Angebot ohne Begleitperson ausgewiesen ist oder eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Umfang und Zeitrahmen der Beaufsichtigung ergeben sich dann aus der jeweiligen Vereinbarung.
(3) Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Bei wiederholter oder erheblicher Störung des Kursbetriebs oder Gefährdung Dritter kann der Verein Teilnehmende (und/oder deren Kind) von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(4) Für den Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsort sowie Aufenthalte außerhalb der Kurszeiten besteht keine Aufsichtspflicht des Vereins.
§ 8 Haftung des Vereins
(1) Der Verein haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.
(4) Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe, Wertgegenständen oder sonstigen mitgebrachten Sachen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Teilnehmende haben selbst auf ihre Gegenstände zu achten.
(5) Den Teilnehmenden ist bewusst, dass bei Kursen mit Bewegung, Spiel oder handwerklicher/kochbezogener Tätigkeit trotz sorgfältiger Durchführung typische Risiken (z. B. Stürze, kleinere Verletzungen) nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
§ 9 Externe Trainer/innen, Fremdleistungen, Erfüllungsgehilfen
(1) Kurse werden teilweise durch angestellte Mitarbeitende des Vereins, teilweise durch externe, selbstständig tätige Trainer/innen durchgeführt.
(2) Soweit der Verein Veranstalter und Vertragspartner ist, gelten für Pflichtverletzungen der Kursleitungen (auch externer Trainer/innen als Erfüllungsgehilfen) die Haftungsregelungen dieser AGB.
(3) Soweit Angebote in der Kursbeschreibung ausdrücklich als „Fremdleistung“/„externes Angebot“ gekennzeichnet sind, vermittelt der Verein lediglich den Vertrag zwischen Teilnehmenden und der externen Anbieterin/dem externen Anbieter. In diesen Fällen ist allein der externe Anbieter Vertragspartner und verantwortlich; der Verein haftet hierfür nicht.
§ 10 Notfälle, Erste Hilfe, Informationspflicht
(1) In Notfällen ist der Verein bzw. die Kursleitung berechtigt, angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen zu veranlassen und Rettungsdienste zu verständigen.
(2) Teilnehmende stellen sicher, dass sie während der Kurszeit erreichbar sind und relevante Notfallinformationen (z. B. Allergien, Notfallkontakt) korrekt angeben.
§ 11 Hausordnung, Sicherheit, Sachschäden
(1) Es gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes. Sicherheits- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
(2) Für Beschädigungen, die Teilnehmende oder deren Kinder verursachen, haften die Teilnehmenden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Urheberrecht, Bild-/Tonaufnahmen
(1) Foto-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen sind aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vereins und der Kursleitung untersagt.
(2) Kursunterlagen und Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Jede weitergehende Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung) bedarf der vorherigen Zustimmung. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Reglung behält sich der Verein sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte vor.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Namen, Kontaktdaten, Buchungsdaten) zur Durchführung der Kurse, Abrechnung und Kommunikation.
(2) Rechtsgrundlage sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie – soweit einschlägig – Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen).
(3) Details (Speicherdauer, Empfänger, Betroffenenrechte) ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Vereins in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher (Online-/Fernabsatz)
(1) Verbraucher haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
(2) Hinweis zur gesetzlichen Ausnahme: Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Dies ist bei den meisten Kursen/Workshops der Fall, da sie termin- bzw. zeitraumgebunden sind.
(3) Soweit im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verein stellt Verbraucherinformationen und ggf. eine Widerrufsbelehrung gesondert zur Verfügung.
§ 15 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Trier, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 21.03.2026